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SUPD - Kennzeichnungspflicht für Einweg-Getränkebecher

Mit 3. Juli 2021 tritt die Kennzeichnungspflicht für Getränkebecher europaweit in Folge der "Single-Use Plastics Directive (SUPD)" der Europäischen Union (EU) in Kraft. Die EU-Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151 vom 17. Dezember 2020 verlangt dabei eine europaweite Kennzeichnung von Getränkebechern in der jeweiligen Landessprache.

Pappbecher und Plastikbecher mit SUPD-Kennzeichnung

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu SUPD Kennzeichnungspflicht

Du hast Fragen zur Kennzeichnunspflicht von Einweg-Getränkebechern? Nimm einfaach Kontakt mit unserem Kundenservice auf!

Hersteller/Produzenten dürfen die Getränkbecher ohne Piktogramm nach dem 03.07.2021 nicht mehr ohne Kennzeichnung herstellen und ausliefern.
Um ein unnötiges Vernichten von bereits produzierten Artikeln zu verhindern, dürfen nachgelagerte Stellen die Produkte noch so lange ohne Kennzeichnung verkaufen und einsetzen, bis diese aufgebraucht sind.

Ja! Um ein unnötiges Vernichten von bereits produzierten Artikeln zu verhindern, dürfen nachgelagerte Stellen die Produkte noch so lange ohne Kennzeichnung verkaufen und einsetzen, bis diese aufgebraucht sind.

Neben Getränkebecher - die teilweise oder gänzlich aus Kunststoff bestehen - betrifft die Kennzeichnungsverordnung auch weitere Produkte: Hygieneeinlagen (Binden) sowie Tampons und Tamponapplikatoren, Feuchttücher, Tabakprodukte mit Filtern

Falls du Becher mit eigenem Layout bestellst, kannst du die Position der Kennzeichnung innerhalb eines vorgegebenen Bereichs verschieben. Die Farben und eine Mindestgröße sind in der Durchführungsverordnung definiert.

Um die Produkte EU-weit bzw. in mehreren Ländern verwenden zu können. Die Durchführungsverordnung schreibt die Kennzeichnung in der jeweiligen Landessprache vor - in Deutschland und Österreich genutzte Getränkebecher benötigen die Kennzeichnung daher in deutscher Sprache.

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